Katholischer Religionsunterricht ist schulischer Religionsunterricht
Seit etwa 30 Jahren ist katholischer Religionsunterricht genauso wie evangelischer Religionsunterricht gemäß dem im Grundgesetz garantierten Recht offizielles Unterrichtsfach an allen Schulformen im Freistaat Sachsen. Dennoch ist aufgrund der Diasporasituation die Organisation des schulischen Unterrichtes oft schwierig.
Ganz klar geht es im Religionsunterricht um die Vermittlung von Wissen, auch von Wissen um die eigene kulturelle Entwicklung und Identität, angebunden an die Glaubenserfahrungen und die Glaubensgemeinschaft.
Der Unterricht ist offen für Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen oder ohne Bekenntnis. Nur weil es um Wissensvermittlung und nicht um Missionierung geht, ist auch eine Leistungsbewertung möglich und sinnvoll.
Immer wieder neu muss sich der Religionsunterricht mit der Frage auseinandersetzen, was er zur Lösung der anstehenden Fragen und Probleme der Gesellschaft leistet und leisten kann. Dazu lassen sich vielfältige Erfahrungen aus der Gemeinschaft der Glaubenden wie aus der Theologie und (Kirchen-)Geschichte einbinden sowie in Zusammenarbeit mit anderen Fächern wie etwa Geschichte, Gemeinschaftskunde, Deutsch oder den Naturwissenschaften nach Antworten suchen.
Grundsätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler vor Beginn eines jeden Schuljahres an der Schule für den Religionsunterricht angemeldet werden.